Grillkota und Saunafass im Garten: Was ist zum Thema Baugenehmigung zu beachten?
Du willst eine Grillkota in den Garten stellen und fragst dich, ob dafür ein Bauantrag fällig wird. Für Bayern lautet die Antwort in vielen Fällen nein. Nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung erlaubt, solange sie nicht im Außenbereich stehen. Eine Grillkota bleibt mit ihren Maßen meist deutlich darunter. Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. In einer Kota brennt Feuer, und das bringt Regeln ins Spiel, die mit dem Volumen nichts zu tun haben. Wie nah darf die Kota an die Grundstücksgrenze? Braucht der Rauchabzug einen Termin beim Schornsteinfeger? Und was ändert sich, wenn dein Grundstück am Ortsrand liegt?
Dieselben Fragen stellen sich beim Saunafass mit Holzofen. In diesem Artikel erfährst du, wann die 75-m³-Grenze ausreicht, wo Feuerstätten und Abstandsflächen zusätzlich mitreden und was du vor der Bestellung klären solltest, damit dein Gartenprojekt reibungslos zum Aufbau kommt. Grillkota und Saunafass sind Gartenideen aus Holz, bei denen das Baurecht genauer hinschaut als bei einem Geräteschuppen.
Grillkota Baugenehmigung in Bayern und die 75-Kubikmeter-Regel
Die Grundlage steht in Art. 57 Abs. 1 BayBO. Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis 75 m³ sind verfahrensfrei, wenn sie nicht im Außenbereich liegen. Verfahrensfrei heißt, dass du weder einen Bauantrag stellen noch auf eine Genehmigung warten musst. Der Brutto-Rauminhalt ist dabei das Volumen von außen gemessen, mit Wänden und Dach.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie viel Spielraum du hast. Eine Kota mit vier Metern Durchmesser und gut drei Metern Höhe kommt grob auf 30 m³. Wählst du die Variante mit Saunaanbau, rechnest du das Volumen des Anbaus dazu. Auch dann liegst du meist unter der Grenze, und im Zweifel fragst du beim Bauamt nach.
Verfahrensfrei bedeutet allerdings nicht regelfrei. Art. 55 Abs. 2 BayBO stellt klar, dass andere öffentlich-rechtliche Vorschriften weiter gelten. Dazu zählt zum Beispiel der Bebauungsplan deiner Gemeinde, der Baugrenzen, Nebenanlagen oder die Gestaltung regeln kann.
Feuerstätte und Rauchabzug machen die Grillkota anspruchsvoller als ein Gartenhaus
Ein Geräteschuppen ohne Ofen und ohne Aufenthaltsraum ist baurechtlich unkompliziert. Die Grillkota ist es nicht, denn sie hat eine Grillstelle in der Mitte und leitet Rauch nach draußen ab. Als Feuerstätte gilt eine ortsfest genutzte Anlage, die durch Verbrennung Wärme erzeugt. Ob deine Bauaufsicht die Grillstelle so einstuft, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer fest eingebauten Feuerstelle samt Abzug lohnt es sich, von einer Feuerstätte auszugehen.
Für die Genehmigungsfrage ändert das im Innenbereich wenig, denn die 75-m³-Regel in Art. 57 schließt Feuerstätten dort nicht aus. In der Praxis ändert es mehr. Wird der Rauch über eine Abzugsanlage ins Freie geleitet, solltest du den Bezirksschornsteinfeger früh einbeziehen. Er sagt dir, welche Anforderungen an Abzug und Abstand gelten und ob vor dem ersten Feuer eine Abnahme nötig ist.
Abstandsflächen entscheiden, wie nah die Kota an den Zaun darf
Den größten Unterschied zum normalen Gartenhaus macht die Grenzbebauung. Art. 6 Abs. 7 BayBO erlaubt Gebäude ohne eigene Abstandsfläche nur dann, wenn sie keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätten enthalten, im Mittel höchstens 3 m Wandhöhe haben und je Grundstücksgrenze nicht länger als 9 m sind. Ein Gerätehaus passt in dieses Raster. Eine Grillkota mit Feuerstelle und Sitzplätzen passt in aller Regel nicht hinein.
Für sie gilt die normale Abstandsfläche von 0,4 H, mindestens aber 3 m. H steht dabei für die Wandhöhe. Bei den Maßen einer Grillkota liegt 0,4 H meist unter drei Metern, also planst du in der Praxis mit 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze. Wer die Kota direkt an den Zaun setzt, riskiert Ärger mit dem Nachbarn und mit dem Bauamt.
Gilt das auch fürs Saunafass?
Beim Volumen hast du mit dem Saunafass wenig Sorgen. Auch mit Vorraum und Dachüberstand bleibt es nach den Außenmaßen in der Regel weit unter der 75-m³-Grenze. Entscheidend ist wieder, was darin steht.
Saunafass mit Elektroofen
Mit Elektroofen entfällt die Feuerstätte, und der Aufwand sinkt spürbar. Offen bleibt, ob der Saunaraum als Aufenthaltsraum zählt. Gemeint sind Räume, in denen sich Menschen länger aufhalten sollen oder können. Ob ein Saunagang darunter fällt, beurteilt die Bauaufsicht. Wer das Fass nah an die Grenze stellen will, fragt deshalb vorher nach.
Saunafass mit Holzofen
Mit Holzofen ist das Saunafass baurechtlich eine Grillkota im Kleinformat. Es braucht einen Schornstein, der Bezirksschornsteinfeger nimmt die Anlage vor der ersten Nutzung ab, und auch hier planst du 3 m Abstand zur Grenze ein. Dazu kommt die Rücksicht auf die Nachbarn, denn Rauch aus einem niedrigen Schornstein ist schnell ein Streitthema.
Im Außenbereich gelten andere Regeln
Liegt dein Grundstück außerhalb eines Ortsteils, etwa am Waldrand oder auf einer Hofstelle auf dem Land, hilft die 75-m³-Grenze nicht weiter. Dort sind nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis 20 m³ verfahrensfrei, und sie dürfen weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen. Eine Grillkota und ein Saunafass mit Holzofen brauchen im Außenbereich deshalb eine Baugenehmigung. Ein Saunafass mit Elektroofen kommt dort bis 20 m³ nur dann ohne Antrag aus, wenn die Bauaufsicht den Saunaraum nicht als Aufenthaltsraum wertet. Die Baugenehmigung ist dort oft schwer zu bekommen, weil im Außenbereich grundsätzlich nur wenig gebaut werden darf. Ob dein Grundstück zum Innen- oder Außenbereich zählt, sagt dir das Bauamt deiner Gemeinde.
Die Checkliste vor der Bestellung
Wer auf Nummer sicher gehen will, hakt diese Punkte ab, bevor die Bestellung rausgeht.
- Beim Bauamt klären, ob das Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt.
- Den Bebauungsplan ansehen, besonders Baugrenzen und Vorgaben für Nebenanlagen.
- Den Brutto-Rauminhalt aus den Außenmaßen berechnen, bei Anbauten fürs gesamte Gebäude.
- Ofen oder Grillstelle samt Abzug mit dem Bezirksschornsteinfeger besprechen.
- Mindestens 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze einplanen, sobald Feuerstätte oder Aufenthaltsraum im Spiel sind.
- Die Antwort des Bauamts schriftlich festhalten.
Diese Liste ersetzt keine Auskunft deines Bauamts. Die Angaben beziehen sich auf die BayBO im Stand Oktober 2026.
Fazit
Für Grillkota und Saunafass gilt in Bayern im Innenbereich die 75-m³-Grenze nach Art. 57 BayBO, und beide bleiben meist deutlich darunter. Ob alles passt, hängt an drei Dingen, nämlich an der Feuerstätte, an den Abstandsflächen und an der Lage im Innen- oder Außenbereich. Das Volumen ist der einfache Teil der Frage, der Rest steht und fällt mit der Planung vor Ort. Wenn du eine Grillkota oder ein Saunafass in Betracht ziehst, sprich uns in Altötting an. Wir zeigen dir passende Modelle, rechnen das Volumen mit dir durch und übernehmen beim Saunafass auf Wunsch auch den Aufbau. Für ein Beratungsgespräch erreichst du uns telefonisch unter 08671 13586 oder direkt in unserer Ausstellung.

